Vermieter Will Garten Wegnehmen
Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss.
Vermieter will garten wegnehmen. Der Mieter versucht nun mit dem Stellplatz ein Druckmittel dagegen aufzubauen. Nur wenige Maßnahmen etwa wenn die Baustruktur oder der Gesamteindruck der Mietsache stark verändert werden soll unterliegen der Genehmigung durch den Vermieter. Seit wir eingezogen sind betritt unser Vermieter das Grundstück nach Lust und Laune und erlaubt auch fremden Leuten Bauarbeiter ohne unser Wissen das Grundstück zu betreten.
Da er sehr eng mit meinem Vermieter befreundet ist und die beiden früher hier nebeneinander gewohnt haben wird dieses Wegerecht auch fleißig genutzt. Den Garten durfte ich bisher allein benutzen musste mich dafür aber verpflichten ihn in Ordnung zu. 1 Ziffer 1 BGB kann der Vermieter nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile des Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des 573 BGB kündigen wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen.
Wenn Sie den Garten mitvermietet haben kann der Vermieter ihn diesen streng genommen nicht ohne Weiteres wegnehmen auch nicht für den Bau eines Mehrfamilienhauses. Aber ich vermute mal es gibt noch mehr Probleme und nicht nur Stellplatz und Garten. Doch nicht unbedingt für größere Arbeiten.
Hat ein Mieter einen Garten mit gemietet ist er auch für dessen Pflege und Gestaltung verantwortlich. Selbst wenn kein Mieter den Garten nutzen darf können die Kosten auf alle Mieter abgewälzt werden da der Garten als Verschönerung des Mietobjekts gilt BGH VIII ZR 13503. Für den Rest des Hauses hat natürlich der Eigentümer das Hausrecht.
Für das Beantworten der Frage was man als Mieter im Garten des Mehrfamilienhauses machen darf ist entscheidend was im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Garten wird vom Mieter in einem gepflegten Zustand gehalten Verstößt der Mieter gegen diese Bestimmung droht ihm die Kündigung des Mietvertrags. Mein Nachbar hat ein Wegerecht durch meinen Garten.
Behält sich der Vermieter dagegen die Nutzung des Gartens vor oder ist die Nutzung einem oder mehreren Mietern exklusiv zugewiesen dürfen Pflege- und Instandhaltungskosten des Gartens nicht auf alle Mieter abgewälzt werden. Eine klare Formulierung im Mietvertrag definiert Rechte und Pflichten für beide Parteien. Im Übrigen hat das Landgericht Detmold in einem Urteil Az.