Nutzungsrecht Garten Mehrfamilienhaus
Kommt es doch dazu kann der Vermieter ihm die Gartenpflege wieder entziehen und eine Firma damit betrauen.
Nutzungsrecht garten mehrfamilienhaus. Um diesen Zustand zu regeln wird meist ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Wer in einem Mehrparteienhaus mit Garten wohnt darf diesen nicht automatisch nutzen. Das Nutzungsrecht das Ihnen an Ihrem Garten oder Gartenstück zusteht beinhaltet selbstverständlich auch dessen gärtnerische Gestaltung.
Der Nutzer darf den Garten aber nicht verwildern lassen. Ansonsten kann der Vermieter dies untersagen unabhängig davon ob die vermietete Wohnung sich im Erdgeschoss oder unter dem Dach befindet. Gibt es keine ausdrückliche Regelung zur Gartennutzung handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung und darf jeder Mieter den Garten nutzen.
Neben dem bereits erwähnten Garten können prinzipiell alle Flächen des Gemeinschaftseigentums als Sondernutzungsrecht ausgewiesen werden. Streitfall Mehrfamilienhaus Gartennutzung muss geregelt werden. Im Prinzip gelten alle gemeinschaftlich zugänglichen und genutzten Bereiche innerhalb einer Wohnanlage zum Gemeinschaftseigentum und betreffen alles außerhalb der WohnungDennoch gibt es Sonderfälle.
Mein Mieter und ein anderer Mieter haben das Nutzungsrecht vom Garten. Anders ist die Lage bei einem Mehrfamilienhaus. Die Gartenpflege übernehmen VermieterHausmeisterGartenpflegedienst.
Garten am Mehrfamilienhaus darf von allen Mietern benutzt werden - Aufstellen Spielgeräte. Ist nichts besonderes vereinbart gilt der Garten als nicht mitvermietet. Der Garten ist für alle Mieter da.
Das wurde in den vergangenen Jahren konsequent eingehalten die Mieter uns eingeschlossen hatten auch keinen Schlüssel um den Garten betreten zu können. Der Garten kann klassischerweise nicht zu einem Sondereigentum werden. Davon auszugehen dass der Mieter im Erdgeschoss automatisch ein Nutzungsrecht hat ist falsch.